Die effiziente Überwachung und Steuerung Ihrer Energieverbräuche ist die wesentliche Basis für jedes Energiemanagement. Besonders hilfreich für einen energieeffizienten Betrieb ist das kontinuierliche Monitoring der Energieflüsse. Dies gilt besonders für den Einsatz elektrischer Energie. Denn nur wenn Sie zu jedem Zeitpunkt genau wissen, wie hoch Ihr aktueller Stromverbrauch ist, können Sie auf Stromspitzen und Mehrverbräuche reagieren, indem Sie Ihre Prozesse entsprechend anpassen.

Dies ist ein Hauptgrund für eine wichtige Pflicht im neuen Digitalisierungsgesetz: Der Einbau von intelligenten Messsystemen als Ersatz für die herkömmlichen Stromzähler. Diese Smart-Metering-Zähler, kurz „SmartMeter“ machen nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Sinn. Wenn Sie das Potenzial dieser Messgeräte nutzen, können sie Ihre Energiekosten erheblich senken.

Intelligente Messsysteme werden zur Pflicht

Was in anderen europäischen Ländern schon seit vielen Jahren gilt, wurde im Juni 2016 nun auch für deutsche Stromverbraucher zur Pflicht: Abhängig von Ihren Stromverbräuchen müssen Sie bald Ihre alten Stromzähler durch intelligente Messsysteme ersetzen. Basis der Verpflichtung ist das neue Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, kurz Digitalisierungsgesetz. Die Messsysteme sollen den Informationsaustausch zwischen Stromlieferant und –verbraucher transparenter gestalten. So sollen Stromerzeugung und Nachfrage noch besser aufeinander abgestimmt werden. Eine dadurch höhere Flexibilität der Stromerzeugung kann dann weitere Einsparpotenziale generieren.

Ab 10 MWh Verbrauch sind Sie jetzt schon betroffen

Der Einbau von Smart-Metering-Zählern wird für alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden verpflichtend. Sie müssen ab 2020 mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Wenn Sie mehr als 10.000 Kilowattstunden verbrauchen, bekommen Sie den SmartMeter bereits seit 2017. Das gleiche gilt für Stromerzeuger mit einer installierten Leistung von mindestens 7 kW, z. B. Betreiber einer Solaranlage oder einer KWK-Anlage.

Die Organisation der Umrüstung erfolgt über Ihren Messstellenbetreiber

Wenn Sie von der Regelung jetzt schon betroffen sind, müssen Sie aber nicht selbst aktiv werden. Verantwortlich für die Umrüstung ist Ihr Messstellenbetreiber. Sie müssen die Umrüstung aber tolerieren und – der größte negative Aspekt der neuen Regelung – die Kosten hierfür tragen.

Die Kosten tragen Sie

Die finanziellen Aufwendungen für den Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems kann und wird der Messstellenbetreiber so umfassend wie möglich auf Sie umwälzen – in der Regel über die Stromrechnung. Dabei gelten aber je nach Verbrauch bzw. erzeugter Energiemenge festgelegte Preisobergrenzen, die sich zwischen 100 und 200 € pro Jahr bewegen. Nur Verbraucher von jährlich mehr als 100 MWh müssen die gesamten Umrüstungskosten komplett ohne Obergrenze tragen.

Diese Vorteile bieten Ihnen die SmartMeter

Die Vorteile der intelligenten Stromverbrauchserfassung und –übermittlung sind nicht auf die flexible Steuerung der Stromerzeugung beschränkt. Auch Sie können die Informationen zur Kostensenkung nutzen und als Teil Ihres Energiemanagements zur Effizienzsteigerung heranziehen.

Denn das Gesetz enthält auch einen Passus zur Datenvisualisierung für den Verbraucher: Die vom SmartMeter erfassten Daten stehen Ihnen in normierter Form über das Internet oder eine App jederzeit zur Verfügung. So können Sie über entsprechende Auswertungen Stromfresser identifizieren und Ihren Energieverbrauch senken, ohne eigene und kostenintensive Investitionen zur Verbrauchsmessung tätigen zu müssen.

Ihr Verbrauchsverhalten wird Ihre Stromkosten zukünftig stärker beeinflussen

Die hinsichtlich Kostensenkung erfolgversprechendsten Maßnahmen sind dann Aktivitäten zur Lastspitzensenkung und die Verlagerung von Verbräuchen in Nebenzeiten mit günstigeren Tarifen. Selbst wenn Ihr Stromtarif heute noch keine Haupt- und Nebenzeiten vorsieht und Sie wenig Möglichkeiten haben, den Grundpreis Ihres Stromvertrags zu beeinflussen, wird sich dies bald ändern. Sinn und Zweck des Digitalisierungsgesetzes ist ja gerade die Flexibilisierung und bedarfsgerechte Steuerung der Stromerzeugung und –verteilung. Diese Flexibilisierung wird auch Ihnen entsprechende Reaktionen abfordern, wenn sei höhere Stromkosten vermeiden wollen.

Wenn Sie noch kein Lastmanagement oder ähnliche Datenerfassungs- und -steuerungssysteme für elektrische Energie im Betrieb installiert haben, bietet Ihnen die Einführung der SmartMeter einen perfekten Einstieg und die beste Basis.