Die Bundesregierung hat einen neuen Verordnungsentwurf über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) beschlossen. Die Novelle hat zum 1. August 2017 die inzwischen 15 Jahre alte GewAbfV ersetzt, da diese in der Praxis kaum berücksichtigt wurde.

Ziel der Novelle ist eine deutliche Steigerung der Abfalltrennung und damit des Recyclings von Wertstoffen aus Industrie und Gewerbe. Abfälle, die nicht recycelt werden können, müssen hochwertig energetisch verwertet werden. Nicht ausreichend getrennte Gemische sollen vorbehandelt werden.

Besonders die verpflichtende Vorbehandlung nicht sauber getrennter Abfälle könnte zum Kostentreiber werden: Die Regelung soll ab 2019 dafür sorgen, dass mindestens 85 % der in den Gemischen enthaltenen Wertstoffe aussortiert und davon wiederum mindestens 30 % recycelt werden. Um dies zu erreichen, sind teure Behandlungsverfahren erforderlich, die bei Berücksichtigung der aktuellen Abfallmengen noch nicht in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. Zudem werden vom Gesetzgeber für die technische Ausstattung der Vorbehandlungsanlagen klare Mindestanforderungen vorgeschrieben. Damit kommen auf die Entsorger hohe Kosten zu, die Sie über die Entsorgungskosten auf Sie abwälzen werden. Das Resultat: Die Entsorgungskosten für die gewerblichen gemischten Siedlungsabfälle werden unkalkulierbar steigen.

So können Sie Mehrkosten verhindern

Die Novelle der GewAbfV belohnt Unternehmen, die ihre Abfälle sauber trennen: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie im gesamten Betrieb eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90 % erfüllen, profitieren sie von einer Ausnahmeregelung. Denn alle Gewerbebetriebe, die diese Quote erfüllen, können die Reste an gemischten Abfällen direkt und ohne den Umweg über eine Vorbehandlungsanlage in die Verbrennung geben.

Nehmen Sie die aktuelle Anforderung zum Anlass, Ihr Abfallmanagement einer Renovierung zu unterziehen. Eine Getrenntsammlungsquote von 90 % kann nach unserer Erfahrung in den meisten gewerblich tätigen Betrieben kostenneutral erreicht werden. Ihr Lohn sind sinkende Entsorgungskosten bei steigenden Wertstofferlösen.